Information:

Hinweis:

  • Ersthelfer im Notfall:

- Justin Schröder, Gang 4, Garten 42

- Sascha Böschen, Gang 4, Garten 44

  • Coronavirus (SARS-CoV-2/Covid-19)

Wir fordern Euch weiterhin dringend auf, die Verhaltensregeln, Hinweise und Regelungen um das Coronavirus (SARS-CoV-2/Covid-19) zu beachten, um Euch und Eure Mitmenschen zu schützen.

  • Gartengeräte-Ausleihe:

Vereinsmitglieder können soweit verfügbar und betriebsbereit nachfolgende Gartengeräte ausleihen:

- Heckenscheren (230V)

- Laubsauger (230V)

- Rasenmäher (Viertakt-Benzin)

- Gartenhäcksler (230V)

- Vertikultierer (Viertakt-Benzin)

- Gartenwalze (manuell)

Ansprechpartner: Anne Johansen (Kassiererin) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder Mobil: +49 15756212013 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

  • Ausleihe PKW-Anhänger:

Es besteht für alle Vereinsmitglieder die Möglichkeit einen PKW-Anhänger für einen Unkostenbeitrag von 10€ + 50€ Kaution auszuleihen, um bspw. Gartenabfälle zu entsorgen. Ein notwendiges Transportnetz und Anschlußadapter stehen ebenfalls zur Verfügung. Temporäre Ansprechpartner: Anne Johansen (Kassiererin) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder Mobil: +49 15756212013

  • Weitere Informationen:

Weitere Informationen, bspw. zu Fachberaterlehrgängen, Seminaren, etc. sind bei Interesse unter:Landesverband Braunschweig oder in der Verbandszeitschrift für das Kleingartenwesen: Gartenfreund zu finden.

Beschlüsse:

  • Trampoline

Der Aufstellzeitraum für Trampoline ist vom 1. März bis 31. Oktober geregelt. Aufsichtspflicht, Sicherheit und gegenseitige Rücksichtnahme und jahreszeitliche Sicherung (Gewitter, Herbststürme) ist vom Pächter zu gewährleisten. Hinweis: Für entstehende Schäden haftet der Pächter.

  • Absperrpfosten

Es wurde von Seiten des Kleingartenvereins Gänsekamp von 1956 e. V. in zahlreichen Mitteilungen (Internet/Aushang/Mitgliederversammlungen, persönlichen Ansprachen, etc.) auf die Einhaltung der Regelung im Umgang mit dem Absperrpfosten hingewiesen, d.h.

- der Absperrpfosten darf nicht dauerhaft entfernt, sondern nur für die kurze Zeit des Passierens mit dem PKW beim Ein- und Ausfahren entnommen werden.

Diese Regelung schließt auch ein, das ein schon beim Einfahren widerrechtlich entfernter Absperrpfosten nach dem Passieren von Euch eingesetzt wird!

Leider musste der Vorstand in den letzten Monaten wiederholt feststellen, dass der Absperrpfosten trotzdem dauerhaft entfernt wurde, bzw. nicht wieder eingesetzt wurde.

Daher wurde der Vorstand von einzelnen Vereinsmitgliedern/-innen gezwungen, denen die persönliche Bequemlichkeit höherwertig erscheint, als die Erhaltung eines Privilegs aller Vereinsmitglieder, nachfolgende Vorgehensweise festzulegen:

- Sollte ein Vereinsmitglied nachweislich und vorsätzlich gegen die Regelung im Umgang mit dem Absperrpfosten verstoßen, wird der Vorstand dieses Vereinsmitglied persönlich ansprechen und schriftlich zu einer Vorstandssitzung einladen und einen letzten Belehrungsversuch und Unterweisung im Umgang mit dem Absperrpfosten unternehmen.

- Sollte es im Anschluss erneut zu einer nachweislichen Zuwiderhandlung im Umgang mit dem Absperrpfosten durch das belehrte Vereinsmitglied kommen, sieht sich der Vorstand leider gezwungen, eine offizielle Abmahnung auszusprechen und die daraus resultierenden Konsequenzen durchzusetzen.

Bitte unterstützt Euren Vorstand dabei, diese Vorgehensweise nicht anwenden zu müssen und erinnert Euch gegenseitig an diese Regelung, bevor die Stadt Braunschweig uns, dem Kleingartenvereins Gänsekamp von 1956 e. V., dieses Privileg konsequenterweise für alle Vereinsmitglieder entzieht und es über die Polizei und Ordnungsamt durchsetzt.

  • Hunde

In Ergänzung der bisher vorherrschenden Regelung zum Thema: Anleinen von Hunden, hat Euer Vorstand den nachfolgenden erweiterten Beschluss am 24.03.2021 gefasst und einstimmig beschlossen

- Hunde sind auf den Wegen (Gänge 1-6) und auf der Außenfläche des Vereinsheims zwingend anzuleinen

- Ein Mitglied ist sowohl für Gäste, Besucherhunde verantwortlich als auch für die Einhaltung dieser Regelungen durch die Gäste, Besucherhunde

In Anwendung der obigen Regelungen zum Leinenzwang im KGV und unter Einhaltung der gesetzlichen Regelungen (Brut-, Setz, Aufzuchtzeit) gilt somit auch:

- Innerhalb eines Kleingartens dürfen Hunde weiterhin unter Aufsicht frei laufen.

Hierbei ist zu beachten, dass es die Pflicht des Halters / der Halterin ist, sicherzustellen, dass Hunde einen Kleingarten nicht selbstständig verlassen können, d.h. das Tor zum Kleingarten ist geschlossen zu halten, ein Überspringen oder Unterkriechen von Zäunen und Toren ist durch geeignete Maßnahmen auszuschließen.

- Auf dem öffentlichen Weg Gänsekamp und dem unbefestigten Ufer der Mittelriede dürfen Hunde unter Aufsicht frei laufen.

Zum Schutz aller Mitglieder und deren Familien ist der Aufenthalt nachfolgender Hunde (Reinrassige/Mischlinge) in der Vereinsanlage und den Pachtgärten strengstens untersagt:

- American Bulldog

- American Staffordshire Terrier

- Boerboel

- Dogo Argentino

- Fila Brasileiro

- Kangal

- Kaukasischer Owtscharka

- Pit Bull Terrier

- Rottweiler

- Šarplaninac

- Südrussischer Owtscharka